Häufig gestellte Fragen
Meine Kind ist interessiert an einem Instrument, kann es eine Probestunde bekommen, bevor ich es anmelde?
Ja, natürlich kann ihr Kind erstmal die Lehrerin/den Lehrer kennenlernen und bei einer kostenlosen Probestunde ausprobieren, ob ihm das Instrument und der Unterricht gefällt.
Mein Kind möchte ein Instrument lernen- muss es gleich ein eigenes Instrument kaufen?
Nein- das Musikwerk verleiht Instrumente. Im Musikprojekt ist das Entleihen eines Instrumentes inbegriffen, ausserhalb des Musikprojektes können wir einen Leihvertrag schliessen und entleihen wir Instrumente kostenpflichtig.
Sind die Instrumente versichert?
Ja, der Selbstbehalt in einem Schadensfall beträgt 100,-
Mein Kind möchte im Musikprojekt das Instrument wechseln- ist das möglich?
Ja, nach Rücksprache mit den Lehrenden und einer Hospitationsphase beim neuen Instrument ist dies möglich.
Welche Kündigungsfristen gibt es beim Musikwerk?
Die Verträge des Musikwerks können jeweils mit 4- wöchiger Frist zum Halbjahr gekündigt werden (zum 31.1. und zum 31.8.)
Fördermöglichkeiten / Sozialfonds
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?
Das BuT ist eine staatliche Leistung, die Familien mit geringem Einkommen dabei hilft, Kosten für Bildungs- und Freizeitangebote zu tragen. Dazu zählen zum Beispiel die Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Ausflüge, Lernförderung oder gemeinsames Mittagessen in Kita und Schule.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Babies, Kinder und Schüler*innen ab Geburt bis 25 Jahre, deren Familien Sozialleistungen beziehen, wie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wie funktioniert das BuT?
Über das BuT bekommt man Zuschüsse für die Vereinsmitgliedschaft/das Unterrichtsgeld, wenn ein Antrag gestellt und bewilligt wird.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn Sie BuT berechtigt sind.
